Wirtschaftsstrafrecht


Unternehmerische Risiken sind immer häufiger mit strafrechtlichen Risiken verbunden. Der ungebetene Besuch des Staatsanwalts oder der Steuerfahndung ist im Wirtschaftsleben tägliche Realität geworden. Die immer stärkere Normierung des Wirtschaftslebens mit Strafvorschriften und Ordnungswidrigkeiten lässt auch die Risiken stetig ansteigen. Diese Entwicklung geht mit der technischen und personellen Aufrüstung bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Landeskriminalämtern einher. Jüngere Entwicklungen gehen dahin, die strafrechtliche Haftung für Unternehmen auszuweiten und wirtschaftsstrafrechtliche Regelungen über nationale Grenzen hinaus zu verankern. Unsere anwaltliche Tätigkeit auf diesem Gebiet umfasst die Präventivberatung, also die Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen im Vorfeld wirtschaftlicher Entscheidungen mit dem Ziel der strafrechtlichen Risikovermeidung die Verteidigung und Beratung von Einzelpersonen in allen Phasen eines Strafverfahrens die Beratung von Unternehmen in den gegen sie oder einzelne Mitarbeiter gerichteten Verfahren

Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren und Fragestellungen sind vielfach eng mit zivil-, öffentlich- und steuerrechtlichen Spezialgebieten verbunden. Gerade unsere Kenntnis des Steuerrechts ist in solchen Konstellationen häufig von unschätzbarem Vorteil.

Siehe auch