Kapitalmarkt- und Insiderstrafrecht


Verstöße gegen das Verbot des sog. Insiderhandels spielen mittlerweile eine erhebliche Rolle, aber auch Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Kursbetruges und des Kapitalanlagebetruges. Das Kapitalmarktstrafrecht ist eng mit dem Bilanzstrafrecht verschränkt, da vielfach kapitalmarktrelevante Informationen über Bilanzen in den Verkehr gelangen und daher in der strafrechtlichen Würdigung deren Schicksal teilen. Strafverfahren auf diesem Gebiet zeichnen sich nicht nur durch die weit reichende Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus. Sie sind auch Gegenstand aktueller höchstrichterlicher Diskussion zu Fragen der Vermögensabschöpfung.

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