Ein Ruhmesblatt für die sächsische Justiz ist es wahrlich nicht gewesen. Mit Urteil vom 11.05.2021 ging vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden ein Verfahren zu Ende, wie es älter nicht sein konnte, stammte doch die Anklage aus dem Jahre 2013. Die drei verbliebenen Angeklagten wurden als Rädelsführer der kriminellen Vereinigung „Faust des Ostens“ verurteilt, zwei damals Heranwachsende zu Geldauflagen nach Jugendstrafrecht in Höhe von jeweils 1.500 Euro und der einzige zur Tatzeit vor zehn Jahren bereits erwachsende Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von 7 Monaten, von denen 5 Monate aufgrund der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung als vollstreckt gelten.

Video: MDR Sachsenspiegel 11.05.2021 – Die Faust des Ostens – Interview RA Andrej Klein

Der mit hohem medialen Interesse verfolgte Prozess hatte sich mit der „Faust des Ostens“ zu beschäftigen, einer Fangruppierung von Dynamo Dresden, die sich 2010 gegründet und 2012 aufgelöst hatte. Die Dresdner Fußballfans sind seit langem berühmt-berüchtigt, waren doch die „Hooligans Elbflorenz“ oder auch die „Ultras Dynamo“ schon mehrfach Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Wann aber wird eine Fangruppierung zur kriminellen Vereinigung? Die strafrechtlichen Hürden sind gering und so waren es bei der „Faust des Ostens“ die Ladendiebstähle einzelner Mitglieder und die gewalttätigen Auseinandersetzungen mit anderen Fangruppen, die aus Fußballfans Straftäter werden ließen. Oder – wie es der Vorsitzende formulierte – „Hooligans statt Ultras“.

Und dennoch bröckelte der Vorwurf gewaltig. Selbst die Kammer kam zu dem Schluss, dass „die FdO wohl nicht so groß war wie in der Anklage beschrieben“. Was der Vorsitzende damit meinte, wird bei einem Blick auf die Ermittlungen deutlich, von denen am Ende des Tages nicht viel übrig blieb. Die Verfahrensakte umfasste 160 Aktenbände. Der polizeiliche Hauptsachbearbeiter hatte einen 511seitigen Bericht vorgelegt, in dem er der „Faust des Ostens“ insgesamt 112 Vorfälle zur Last legte. Kein einziger davon konnte dem von RA Andrej Klein vertretenen Angeklagten Veit K. als Straftat nachgewiesen werden. Selbst die zu Beginn der Hauptverhandlung getroffene Verfahrensverständigung musste von der Kammer aufgekündigt werden, weil sich der avisierte Strafrahmen als zu hoch (!) herausstellte.

Was blieb, war die Ahndung von knapp 30jährigen Erwachsenen nach Jugendstrafrecht und das etwas ernüchterte Résumée des Vorsitzenden, dass da wohl mehr die jugendliche „Gewalt als Tankstelle für das Selbstbewusstsein“ eine Rolle gespielt habe.


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