Pressespiegel & Auszeichnungen


Ein Strafverteidiger lebt von seiner Reputation. Gezielte Werbung zur Mandantengewinnung ist im Strafrecht weder erlaubt noch sonderlich sinnvoll. Um dennoch auf einem der meistumkämpften Dienstleistungsmärkte zu bestehen, ist neben der klassischen Mundpropaganda die Wertschätzung durch Kollegen derselben Fachrichtung ebenso wichtig wie die Empfehlungen durch Nichtstrafrechtler. Jeder Anwalt möchte, dass ein guter Mandant auch dann in besten Händen ist, wenn es sich nicht um sein eigenes Spezialgebiet handelt. Herr Rechtsanwalt Andrej Klein ist über den bundesweiten Zuspruch sehr erfreut und dankt allen, die ihm erneut ein solches Vertrauen entgegengebracht haben.

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Presseartikel & Interviews

RA Andrej Klein im Jahr 2022 wiederum „Top-Rechtsanwalt Strafrecht“ in der Focus-Anwaltsliste – zum neunten Mal in Folge

Wie in jedem Jahr haben die unabhängigen Research-Analysten von FactField auch im Jahr 2022 im Auftrag des „FOCUS“ wieder eine Fachanwaltsbefragung durchgeführt. Von den ca. 23.000 befragten Fachanwälten wurden über 17.000 Einzelempfehlungen abgegeben, auf deren Basis die Top-Anwaltslisten für 12 Fachbereiche erstellt wurden. Herr Rechtsanwalt Andrej Klein wurde hierbei im neunten Jahr in Folge zu einem der Top-Rechtsanwälte im Strafrecht gekürt.

Die Kollegenbefragung würdigt im Ergebnis fachlich hohes Renommée, ein seriöses Auftreten, das Engagement für den Mandanten und die kollegiale Zusammenarbeit  – nicht nur unter den strafrechtlich tätigen Kollegen, sondern auch interdisziplinär mit Rechtsanwälten anderer Rechtsgebiete. Diese Auszeichnung spiegelt die Wertschätzung wider, die Herr Rechtsanwalt Klein bei Mandanten und Anwaltskollegen gleichermaßen genießt. Als einer von lediglich fünf Strafverteidigern im Osten Deutschlands erhielt er das Prädikat „häufig von Kollegen empfohlen“.

Disy Herbst 2019: „Die Kunst der Strafverteidigung“ Interview

Die Kunst der Strafverteidigung

Text des Interviews - ANKLICKEN

Die Kunst der Strafverteidigung

Die sächsische Justiz ist in den vergangenen Jahren in die Schlagzeilen geraten. Große Wirtschaftsprozesse gingen ebenso durch die Presse wie öffentlichkeitswirksame Gewaltdelikte oder kriminelle Übergriffe mit politischem Hintergrund. Jedes Strafverfahren lebt dabei auch von seinen Protagonisten. Einen von ihnen, den Dresdner Strafverteidiger Andrej Klein, haben wir zu seinen Eindrücken befragt.

Strafverteidiger werden in der Öffentlichkeit oft negativ dargestellt. Im Fernsehen sind es häufig schlitzohrige oder schmierige Typen, die ihre Mandanten raushauen. Für einige Richter und Staatsanwälte gelten Verteidiger nur als Blockierer oder gar Strafvereiteler. Was sagen Sie dazu? Wie sehen Sie sich selbst?

Klein: Zunächst einmal kann ich das negative Image nicht teilen, auch im Fernsehen nicht. Da gibt es blitzgescheite, witzige und fachlich brillante Typen, gerade auch in amerikanischen Serien. Bei Lichte betrachtet beschweren sich auch immer nur die, die im Strafverfahren Nachteile erfahren haben: Die Richter, wenn sie nicht in der Lage sind, ihre Verfahren effizient zu führen; die Politiker, wenn sie angeblich zu lange und zu teure Verfahren kritisieren; die Staatsanwälte, wenn sie zu milde Strafen beklagen. Dabei ist Vieles hausgemacht und hat mit dem Verteidiger primär nichts zu tun. Fehlerhafte Ermittlungen, unzureichende Anklagen, eine ineffektive Verhandlungsplanung, zermürbend langatmige Beweisaufnahmen bis hin zu fehlender Technik. Da ist es aus meiner Sicht nicht nur nachvollziehbar, sondern geradezu die Pflicht eines guten Verteidigers, daraus den größtmöglichen Vorteil für den Mandanten zu schlagen.

Ungeachtet dessen: Ich pflege ein sehr kollegiales Verhältnis zu den meisten Staatsanwälten, Steuerfahndern oder Zollbeamten. Das muss bei einem professionellen Umgang miteinander auch so sein. Man sieht sich im Juristenalltag ja ganz oft. Ich bin auch niemand, der auf Ermittler verbal einprügelt. Immerhin gäbe es ohne Polizisten, Steuerfahnder und Staatsanwälte auch keine Verteidiger. Und eines steht genauso fest: Am Ende ist auch der größte Kritiker froh, dass er dann einen guten Verteidiger hat, wenn es bei ihm selbst brennt. Ich habe schon einige Kollegen, Staatsanwälte, Polizeibeamte und Politiker verteidigt, deren Blick auf die Strafverteidigung sich anschließend deutlich geändert hatte.

Wie reagieren Sie, wenn Forderungen nach höheren Strafen laut werden, zumeist infolge öffentlichkeitswirksamer Sexualverbrechen?

Klein: Ich bin klar dagegen. Auch gegen jede Art von populistischer Stimmungsmache. Zum einen haben wir ein durchaus funktionierendes Sanktionsgefüge. Zudem sind die Strafrahmen und die Nebenfolgen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung schon sehr hoch und die Eingriffsschwelle sehr niedrig. Viel wichtiger ist jedoch, dass das Bild einer angeblich zu milden Strafe immer sehr subjektiv geprägt ist. Das liegt in der Regel an einer falschen Erwartungshaltung. Ich habe in meinen Verfahren als Verteidiger noch nie erlebt, dass ein Geschädigter mal zufrieden aus einem Verfahren gegangen ist. Aus Sicht einer Nebenklage ist keine Strafe hoch genug. Auch ist der Angeklagte nicht verpflichtet, zur Tataufklärung beizutragen oder die Fragen der Hinterbliebenen nach dem Warum zu beantworten. Das frustriert natürlich. Das geht aber auch Polizisten oder Steuerfahndern so, die es immer wieder beklagen, wenn ein Angeklagter angeblich viel zu milde weg kommt, obwohl man jahrelang gegen ihn ermittelt hat. Aber auch das ist meist hausgemacht und nicht das Problem des Verteidigers.

Was sagen Sie, wenn in der Öffentlichkeit über ungerechte oder zu milde Strafen diskutiert wird?

Klein: Dass das in den meisten Fällen nicht stimmt. Und das Recht nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat.

Wie meinen Sie das?

Klein: Im Strafverfahren geht es zunächst einmal nicht um die Wahrheit, was also tatsächlich passiert ist. Unser Rechtssystem ist auf die prozessuale Wahrheit ausgerichtet. Wahr ist, was mit Hilfe zulässiger Beweismitteln festgestellt wird. Was der Staatsanwalt nicht beweisen kann, darf dem Angeklagten im Urteil nicht angelastet werden. Zumindest sollte es in einem Rechtsstaat so sein.

Das kann natürlich ungerecht sein. Nehmen Sie ein Beispiel: Der Angeklagte wurde zu einer Aussage genötigt. Oder dessen Mutter wird nicht darüber belehrt, gegen ihren Sohn nicht aussagen zu müssen und macht das dann. Er kann – sofern es keine anderen Beweise gibt – dann eben nicht verurteilt werden, obwohl er es vielleicht war. Das ist rechtsstaatlich richtig, aber natürlich nicht gerecht. Andererseits haben auch Richter die Freiheit zu ungerechten Entscheidungen. Wenn alle im Gerichtssaal gehört haben, dass ein rotes Auto den Unfall verursacht hat, im Urteil aber steht, es war das blaue, dann war es das blaue. Als Verteidiger kann ich diese Beweiswürdigung in einer Revision nicht rügen.

Wie erklären Sie Mandanten das? Was können Sie als Strafverteidiger tun, um Fehlurteile zu vermeiden?

Klein: Häufig stehen Rechtsmittel zur Verfügung, mit dem man in der nächsten Instanz dann Recht bekommt. Schwierig wird es, wenn man mit der Revision nur ein Rechtsmittel gegen ein Urteil hat. Dann kann nicht die gesamte Beweisaufnahme wiederholt werden, sondern das Urteil wird nur auf Rechtsfehler überprüft. Und dabei hängt es zu allererst von der Qualität des Richters aber auch des Verteidigers ab, ob man Erfolg hat. Ein erfahrener Richter kann revisionssichere Urteile schreiben. Die sind zwar möglicherweise falsch, aber rechtsfehlerfrei geschrieben. Andererseits habe ich die Erfahrung gemacht, dass oberlehrerhaft oder autistisch verhandelnde Richter sich häufig selbst überschätzen und entweder im Verfahren oder im Urteil Fehler machen und deren Urteile dann aufgehoben werden. Da kann ich dann eine gewisse Genugtuung nicht verhehlen. Auch freut es mich für die Mandanten, wenn ein Urteil gekippt wird, zumal ein langes Strafverfahren meist eine hohe seelische Belastung darstellt.

Wollen Sie eigentlich immer wissen, was tatsächlich geschehen ist?

Klein: Natürlich interessiert mich das. Ich bin aber andererseits recht illusionslos, weil ich davon ausgehe, dass mir einige Mandanten auch nicht die Wahrheit erzählen. Nicht, dass sie lügen. Viele verdrängen es, wollen es nicht wahr haben oder erinnern sich falsch. Und manchmal will ich es auch nicht wissen, um nicht selbst in einen Konflikt zu kommen. Insofern halte ich mich sehr genau daran, niemals bewusst Falsches vorzutragen. Alles, was ich als Anwalt sage, muss richtig sein. Die Kunst der Strafverteidigung ist es jedoch, dass man nicht alles sagen muss oder gar darf, was man weiß. Das ist der feine Unterschied.

Das sächsische Finanzministerium gibt jährlich Statistiken und Presseerklärungen heraus, in denen die Erfolge der sächsischen Steuerfahnder dargestellt werden, so auch im März dieses Jahres. Wie stehen Sie als Wirtschaftsstrafverteidiger dazu?

Klein: Ich bin kein Fan solcher Statistiken. Ich kann verstehen, dass man seine eigene Arbeit in der Öffentlichkeit rechtfertigen möchte. Es ist aber nicht wirklich seriös, die Gesamtsumme von 64 Jahren rechtskräftig verhängter Freiheitsstrafen mitzuteilen. Oder was sagt es aus, wenn man 66 Millionen an Steuern „aufgedeckt“ hat? Sind das die Steuern, die die Steuerfahndung ermittelt zu haben glaubt oder sind es die geschätzten Zahlen am Ende einer Steuerprüfung? Es sind nach meiner Kenntnis weder die bestandskräftig festgesetzten Steuern, geschweige denn die tatsächlich vollstreckten. Das aber ist genau der Punkt, an der die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerhinterziehung ansetzt. Ich könnte mit meiner eigenen Statistik dagegenhalten, nach der ich allein im 1. Halbjahr 2019 den Mandanten mehr als 2,35 Mio € erspart habe. Das ist die Differenz zwischen dem ursprünglichen Vorwurf, mit dem die Mandanten vor langer Zeit zu mir kamen, und den von den Gerichten in den ersten sechs Monaten dieses Jahres festgesetzten Steuer- oder Hinterziehungsbeträgen. Dies zeigt, wie sinnvoll aber auch langwierig Verteidigung sein kann.

Der „Focus“ hat Sie gerade zum 6. Mal in Folge zu einem der besten Strafverteidiger Deutschlands gekürt. Macht Sie das stolz?

Klein: Ja natürlich, wobei man das etwas relativieren muss. Woran misst man schon den Erfolg im Strafverfahren – in eingesparten Gefängnisjahren oder an der Zahl der gewonnenen Fälle? Der Focus wählt auch nicht die besten Rechtsanwälte, sondern „die am meisten von Kollegen empfohlenen“. Es wurden in diesem Jahr knapp 24.000 Fachanwälte befragt, wen sie denn u. a. im Strafrecht empfehlen würden, wohin sie also Mandanten im Strafrecht schicken würden, die sie selbst nicht vertreten wollen, weil sie auf einem anderen Rechtsgebiet tätig sind oder weil sie es aus verschiedenen Gründen nicht tun können oder dürfen. Eine solche Kollegenempfehlung ehrt mich natürlich, weil es bei dieser Auswahl im Wesentlichen um fachliche Aspekte und ein loyales Miteinander geht.

Was werden Sie eigentlich am häufigsten von Mandanten gefragt?

Klein: Die meisten Mandanten fragen gleich zu Beginn, was sie denn schlimmstenfalls erwartet. Das kann ich natürlich verstehen, geht es doch zumeist um sehr viel. Die Frage ist aber bei einem Erstgespräch ohne Kenntnis der Ermittlungen und des Umfangs der Vorwürfe schwierig zu beantworten. Viele Kollegen ziehen sich auf den bekannten Spruch zurück, dass man vor Gericht und auf hoher See allein in Gottes Hand ist. Urteile haben für mich aber nichts Schicksalhaftes oder gar Gottgegebenes. Man kann nur Pech haben, indem man an den falschen Richter gerät. Aber wenn man lange genug im Geschäft ist, kennt man auch die jeweiligen Gegenüber und deren Eigenarten. Wichtig ist, dass man den Mandanten nicht belügt oder falsche Erwartungen weckt. Ich bin nicht dazu da, die Schäfchenwolken an den blauen Himmel zu pusten. Andererseits ist es gerade im Erstgespräch wichtig, den Mandanten zu beruhigen und ein bisschen „in den Arm zu nehmen“. Immerhin kommen die Leute ja in den Strafsachen oder Steuersachen erst zu mir, wenn es schon brennt.

Und was fragen die Nichtmandanten?

Klein: Warum ich „so jemanden“ verteidige.

Was antworten Sie darauf?

Klein: Zunächst einmal, dass das mein Beruf ist. Und natürlich versuche ich, den Leuten den Rechtsstaat nahezubringen. Jeder hat das Recht auf Verteidigung. Auch für ihn gilt die Unschuldsvermutung. In einigen Fällen tun mir die Mandanten leid, weil sie einmal in ihrem Leben etwas falsch gemacht haben und dies auch bereuen. Andere Fälle interessieren mich fachlich oder sind eine Herausforderung. Gerade auch die angeblich aussichtslosen Fälle. Wichtig ist, immer eine gewisse Distanz zum Mandanten zu wahren und sich nicht mit dessen Anschauungen gemein zu machen. Das Duzen von Mandanten ist mir zum Beispiel suspekt. Ich vermeide es. Es gab aber auch bei mir Fälle, die mir psychisch zu schaffen gemacht haben und mich schlecht schlafen ließen. Auch habe ich mich sicher das ein oder andere Mal verrannt. Dann hilft es mir immer, sich einmal kurz in die Lage eines Außenstehenden zu versetzen, um die Sache entweder entspannter oder auch nur neutraler anzugehen.

Man spürt, dass Sie in Ihrem Job aufgehen. Würden Sie den Beruf auch Ihren Kindern empfehlen?

Klein: Keine einfache Frage. Da kommt es wirklich auf den Typ an. Man muss einerseits sensibel durch die Welt gehen, darf aber andererseits nicht alles zu nah an sich heranlassen. Mal ist man an vorderster Front, mal Psychologe und Seelsorger gegenüber dem Mandanten. Man muss weiter bedenken, dass die Arbeitsbelastung sehr hoch ist – auch im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten. Dies liegt an den vielen und langen Gerichtsterminen im Strafrecht, bei denen man ein bisschen der zeitliche Sklave des Gerichts ist und man schon mal 8 – 9 Stunden am Tag verhandelt. Ich selbst habe bis zum Frühjahr 2020 nur noch wenige Tage im Kalender, an denen keine Gerichtstermine anberaumt sind. Und dann kommen noch die außergerichtlichen Mandate dazu, also diejenigen, mit denen man als Strafverteidiger eigentlich sein Geld verdient. Bei mir waren es 2018 laut Statistik 425 Akten. Da brauchen Sie ein gutes Kanzlei-Team, um das organisatorisch zu meistern. Ich würde also meinen Kindern wohl empfehlen, dass sie sich etwas Entspannteres suchen sollten. Es sei denn, sie wollen was richtig Abwechslungsreiches machen. Dann wäre der Job was für sie.


MDR Mediathek ARD-Themenwoche Gerechtigkeit
Interview mit Rechtsanwalt Andrej Klein 12.11.2018

Video: „Recht hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun“. (Quelle: www.mdr.de)
Wenn es um die Verteidigung von Recht geht, sind Anwälte Experten. Doch nicht alles was Recht ist, ist auch gerecht. Das weiß auch Rechtsanwalt Andrej Klein aus Dresden. Wir haben mit ihm über Gerechtigkeit gesprochen.

Audio (Teil 1) „Hat Recht mit Gerechtigkeit zu tun?“ (Quelle: mdr.de)

Im Gespräch ist der Dresdner Rechtsanwalt Andrej Klein. Er ist Verteidiger und versucht möglichst ein gutes Urteil für seinen Mandanten herauszuholen. Muss er seinen Gerechtigkeitssinn da manchmal ausblenden?

Audio (Teil 2) „Hat Recht mit Gerechtigkeit zu tun?“ (Quelle: mdr.de)

Gab es für Andrej Klein mal einen Fall, nach dem er schlecht geträumt hat? „Es gibt Fälle, die man sich zu Herzen nimmt“, sagt der Rechtsanwalt im Gespräch zu Elena Pelzer und nennt Beispiele.


 

Disy Sommer 2018: „Dresdner Powermänner – Die erfolgreichsten Männer der Stadt“ Nov. 2018

Artikel in Disy Wirtschaft


 

Artikel in der Sächsischen Zeitung vom 25./26. April 2015 

(Ein Klick auf den Artikel öffnet diesen größer in einem neuen Fenster)

Artikel in der Sächsischen Zeitung


 

Artikel Disy Magazine Frühjahrsausgabe 2015 

(Ein Klick auf das Bild (oder HIER) öffnet eine PDF im neuen Fenster)

Artikel Disy Magazine


 

Vortrag Herbstkolloquium der deutschen Strafverteidiger

Bilder zum Vortrag „Rechtliches Gehör – Anspruch und Wirklichkeit“ auf dem 30. Herbstkolloquium der deutschen Strafverteidiger in Berlin:

RA Klein Herbstkolloquium Strafverteidiger Berlin Bild 1

RA Klein Herbstkolloquium Strafverteidiger Berlin Bild 2

RA Klein Herbstkolloquium Strafverteidiger Berlin Bild 3


RA Andrej Klein auch 2021 unter den besten deutschen Strafverteidigern

Im Focus-Spezial „Recht & Rat“ von September 2021 wurde Herr RA Andrej Klein zum achten Mal in Folge zu einem der besten Strafverteidiger Deutschlands gekürt. Auch diesmal wieder mit der höchstmöglichen Bewertung („häufig von Kollegen empfohlen“) – als einer von nur drei Rechtsanwälten in Sachsen und fünf in Ostdeutschland.

Das Ergebnis beruht auf einer deutschlandweiten Befragung von ca. 18.000 Fachanwälten, wen sie als Kollegen in bestimmten Fachgebieten empfehlen würden. Über 15.000 solche Empfehlungen sind eingegangen, woraus der Focus dann die sog. Top-Listen zusammengestellt und veröffentlicht hat.

Herr RA Andrej Klein sieht seine Erwähnung auf der Liste der besten Strafverteidiger als Bestätigung fachlich hervorragender Reputation und als Anerkennung loyaler Zusammenarbeit mit seinen Strafrechtskollegen ebenso wie mit Kollegen anderer Fachrichtungen. Immerhin basiert das Befragungsergebnis auf der Benennung durch andere Anwälte auf einem der härtest umkämpften Beratungsmärkte.


Die Kanzlei 2020 – Ehrung im STERN und doppelte Auszeichnung im FOCUS

Im Laufe des Jahres 2020 stand unsere Kanzlei wieder im Fokus der Öffentlichkeit. In den bekannten bundesweiten Befragungen und Rankings konnten wir nicht nur unsere Bewertungen der Vorjahre verteidigen. Mit der Auszeichnung des Magazins STERN in der Rubrik „Beste Anwaltskanzleien Strafrecht“ haben wir uns über eine weitere Ehrung gefreut (Ausgabe 22/2020).

In Deutschland waren zum 01.01.2020 insgesamt 167.234 Anwälte zugelassen, die in über 50.000 Kanzleien tätig sind. Mit Hilfe der Register der Rechtsanwaltskammern und des Anwaltsverzeichnisses des Deutschen Anwaltvereins wurden bei der STERN-Umfrage 24.486 Anwälte befragt, welche Kanzlei sie (außerhalb ihrer eigenen) für Privatmandanten auf einem bestimmten Rechtsgebiet empfehlen würden. Aus den 16.843 eingegangenen Empfehlungen haben es 286 Kanzleien aus sieben Fachgebieten geschafft, durch überdurchschnittlich viele Empfehlungen in die Liste der „Besten Anwaltskanzleien“ aufgenommen zu werden. Eine von fünf ostdeutschen Kanzleien im Strafrecht sind wir – die Kanzlei Klein.

Anders als bei anderen Fachumfragen ging es dem STERN nicht um einzelne Rechtsanwälte, sondern um Kanzleien, in denen eine umfassende und durchgehende Betreuung honoriert wurde. Und so ist es wichtig zu wissen, dass unsere Kanzlei nicht nur an der Leistung Einzelner bemessen wird, sondern das ganze Team zu diesem Erfolg beigetragen hat. So sind unsere Fachangestellten Doreen Mauermann und Katja Kögel-Mehlig für die Mandatsbetreuung und die Sekretariatsarbeit von unschätzbarem Wert.

Schließlich gab es auch im FOCUS-Ranking in diesem Jahr etwas Neues (Focus 37/20). Hier wurde durch ein renommiertes Marktforschungsinstitut nicht nur unter den zugelassenen Anwälten gefragt, sondern differenzierter unter mehr als 16.000 Fachanwälten, also den Spezialisten unter den Anwälten. Zudem wurden neue Rechtsgebiete in die Befragung mit aufgenommen. Auf Grundlage der mehr als 12.000 eingegangenen Empfehlungen entstanden dann die Top-Listen in 12 Rechtsgebieten. Und hierbei hat es Herr RA Andrej Klein geschafft, nicht nur im Strafrecht als einer von sechs im Osten besonders häufig empfohlenen Kollegen geehrt zu werden, sondern auch als einer von vier Fachanwälten im erstmals evaluierten Fachgebiet Steuerrecht. Diese Doppelnennung bildet nicht nur exakt unser Kanzleiprofil ab. Sie zeigt auch die hohe Bedeutung von Spezialisierungen und das große fachliche und persönliche Vertrauen, das Kollegen in uns setzen.


FOCUS Top-Anwälte 2019

RA Andrej Klein einer der meist empfohlenen Strafverteidiger 2019

Im aktuellen „FOCUS-Spezial – Ihr Recht“ wurde Herr RA Andrej Klein erneut zum Top-Anwalt im Strafrecht gekürt.

Die Umfrage unter 23.970 Fachanwälten aus ganz Deutschland ergab nicht nur, dass Herr RA Klein nunmehr zum 6. Mail in Folge ausgezeichnet wurde. Er ist damit einer von nur 7 Strafverteidigern in Ostdeutschland mit der höchstmöglichen Bewertung („häufig von Kollegen empfohlen“). Das Ergebnis der Umfrage beruhte erneut auf einer deutschlandweiten Befragung von Anwälten verschiedener Fachrichtungen, welchen Kollegen sie auf einem bestimmten Rechtsgebiet empfehlen würden. Aus den insgesamt eingegangenen Empfehlungen hat der FOCUS dann die aktuelle Top-Liste zusammengestellt und Anfang September 2019 veröffentlicht.

Ein Strafverteidiger lebt von seiner Reputation. Eine gezielte, auf das Mandat gerichtete Werbung ist im Strafrecht nicht erlaubt. Die Wertschätzung durch Kollegen derselben Fachrichtung ist daher ebenso wichtig wie die Empfehlungen durch Nichtstrafrechtler. Jeder Anwalt möchte, dass ein guter Mandant auch dann in besten Händen ist, wenn es sich nicht um sein eigenes Spezialgebiet handelt.

Wir freuen uns erneut über das diesjährige Umfrageergebnis und das Vertrauen, das Herr RA Andrej Klein als Strafverteidiger bundesweit genießt.

Rechtsanwalt Andrej Klein

FOCUS Top-Anwälte 2018

RA Andrej Klein auch 2018 „Top-Strafverteidiger“ in der Focus-Anwaltsliste

Nunmehr zum fünften Mal in Folge ist Herr RA Andrej Klein vom Focus-Magazin zum Top-Anwalt im Strafrecht gekürt worden. Die Umfrage fand in diesem Jahr unter 24.311 Fachanwälten in ganz Deutschland statt. Herr RA Klein erreichte hierbei die höchstmögliche Bewertung („häufig von Kollegen empfohlen“) – als einer von 5 Strafverteidigern in Sachsen und 35 deutschlandweit. Bewertungskriterien waren die Empfehlungen von Anwaltskollegen insbesondere auch anderer Fachrichtungen sowie – in geringerem Umfang – die Ergebnisse des Vorjahres, um eine gewisse Kontinuität als Empfehlungskriterium zu berücksichtigen.

Auf dem hochspezialisierten Anwaltsmarkt werden Rechtsanwälte nicht selten von Mandanten  gefragt, wen man denn wegen anderer rechtlicher Fragen auf einem anderen Rechtsgebiet empfehlen könne. Hier werden dann regelmäßig Kollegen genannt, von denen man eine fachlich hohe Meinung hat und bei denen man gleichzeitig davon ausgeht, dass der eigene Mandant auch dort in guten Händen ist.

Wir sind stolz auf das diesjährige Umfrageergebnis, spiegelt es doch die kollegiale Wertschätzung wider, die Herr RA Andrej Klein als Strafverteidiger bundesweit genießt.


FOCUS Top-Anwälte 2017

RA Andrej Klein im Jahr 2017 wiederum „Top-Rechtsanwalt Strafrecht“ in der Focus-Anwaltsliste  – zum vierten Mal in Folge

Auch im Jahr 2017 führte das Nachrichtenmagazin Focus eine Anwaltsbefragung durch – diesmal unter 26.044 Fachanwälten diverser Rechtsgebiete. Herr Rechtsanwalt Andrej Klein wurde hierbei  im vierten Jahr in Folge zu einem der Top-Rechtsanwälte im Strafrecht gekürt. Die Kollegenbefragung erfolgte deutschlandweit. Sie würdigt im Ergebnis fachlich hohes Renommée, ein seriöses Auftreten, das Engagement für den Mandanten und die kollegiale Zusammenarbeit  – nicht nur unter den strafrechtlich tätigen Kollegen, sondern auch interdisziplinär mit Rechtsanwälten anderer Rechtsgebiete. Diese Auszeichnung spiegelt die Wertschätzung wider, die wir bei Mandanten und Anwaltskollegen gleichermaßen genießen. Sie ist als hohe Anerkennung und Bestätigung unserer Tätigkeit zu sehen. Auch ist die Konstanz des hohen Rankings ein Zeichen für Seriosität und kontinuierlich gute fachliche Arbeit.


FOCUS Top-Anwälte 2016

RA Andrej Klein in 2016 zum dritten Mal unter den besten Strafverteidigern Deutschlands

Im Focus-Spezial „Deutschlands Top-Anwälte“ 2016 ist Herr RA Andrej Klein nun bereits zum dritten Mal in Folge als einer der meistempfohlenen Strafverteidiger Deutschlands ausgezeichnet worden und zwar erneut mit der höchstmöglichen Bewertung („häufig von Kollegen empfohlen“). Es zeigt sich, dass fachlich hoch qualifizierte Arbeit, ein vertrauensvoll-souveränes Auftreten und ein kollegiales Miteinander über die Grenzen des eigenen Gerichtsbezirks und des Freistaates Sachsen hinaus Anerkennung findet.
Das Ergebnis der Umfrage beruhte wiederum auf einer deutschlandweiten Befragung von 18.316 Fachanwälten, welchen Kollegen sie auf einem bestimmten Rechtsgebiet empfehlen würden. Aus den insgesamt eingegangenen Empfehlungen hat der FOCUS dann die aktuelle Top-Liste zusammengestellt und veröffentlicht.


FOCUS Top-Anwälte 2015

RA Andrej Klein auch 2015 erneut unter den besten Strafverteidigern Deutschlands

Im aktuellen Focus-Spezial „Deutschlands Top-Anwälte“ vom 22.09.2015 wurde Herr RA Andrej Klein zum zweiten Mal in Folge zu einem der besten Strafverteidiger Deutschlands gekürt. Diesmal erreichte er sogar die höchstmögliche Bewertung („häufig von Kollegen empfohlen“) – als einer von nur vier Rechtsanwälten in Sachsen. Das Ergebnis beruht auf einer deutschlandweiten Befragung von 18.168 Fachanwälten, wen sie als Kollegen in bestimmten Fachgebieten empfehlen würden. Über 12.500 solche Empfehlungen sind eingegangen, woraus der Focus dann die sog. Top-Listen zusammengestellt und veröffentlicht hat.

Herr RA Andrej Klein sieht die erneute Erwähnung auf der Liste der besten Strafverteidiger als Bestätigung fachlich hervorragender Reputation und Anerkennung loyaler Zusammenarbeit mit Kollegen anderer Fachrichtungen ebenso wie im Strafrecht. Immerhin basiert das Befragungsergebnis auf der Benennung durch andere Anwälte auf einem der härtest umkämpften Beratungsmärkte. Zudem ist er mit 16 Berufsjahren einer der jüngsten Anwälte auf der Liste.

Rechtsanwalt Klein ist insbesondere auch deswegen auf das Umfrageergebnis stolz, weil es nicht nur regional begrenzt war, sondern aus einem bundesweiten Zuspruch resultierte. „Spezialisten sind gefragt. Das gilt für private Rechtsstreitigkeiten ebenso wie für juristische Fragestellungen im Unternehmen. Für die Anwaltslisten wurden an Hand eines aufwändigen Verfahrens die Top-Juristen aus allen wichtigen Fachgebieten ermittelt“, so Focus-Chefredakteur Ulrich Reitz.


FOCUS Top-Anwälte 2014

Auszeichnung / Artikel Nachrichtenmagazin FOCUS „Spezial“ 2014

Andrej Klein zählt zu den besten Anwälten Deutschlands – dies stellt eine Untersuchung des Nachrichtenmagazins FOCUS fest, welche in der letzten Ausgabe des FOCUS „Spezial“ (Okt/Nov 2014) veröffentlicht wurde. Andrej Klein ist erfreut, dass sein Name auf der FOCUS-Liste der besten Anwälte Deutschlands steht: „Diese Auszeichnung spiegelt die große Wertschätzung wider, die wir bei Mandanten und Anwaltskollegen gleichermaßen genießen. Ich sehe es als hohe Anerkennung und Bestätigung seriöser Arbeit.“ (Artikel Download PDF – öffnet sich im neuen Fenster)