Corporate Compliance


Der Begriff Corporate Compliance steht für die Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien durch organisatorische Maßnahmen in Unternehmen. Corporate Compliance ist ein bedeutendes Element der Ordnungsgemäßen Unternehmensführung (Corporate Governance), die seit Erlass des Corporate Governance Kodex verstärkt in die öffentliche Wahrnehmung und Diskussion getreten ist.

Im Grundsatz kann sich ein Unternehmen nur beschränkt gegen Rechtsverstöße durch seine Mitarbeiter und sich daraus ergebende Schäden wie Kosten, Strafzahlungen und Reputationsschäden schützen. Die Unternehmensleitung ist aber verpflichtet, alle zumutbaren und notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Rechtsverstöße zu vermeiden. Verstöße gegen diese Pflicht begründen den Vorwurf eines sog. Organisationsverschuldens. Sie können zivilrechtlich und strafrechtlich zu einer persönlichen Haftung der Unternehmensleiter führen.

Zu den geforderten Maßnahmen gehören die Schulung von Mitarbeitern, die Schaffung unternehmensinterner Richtlinien, die Einrichtung von Meldesystemen bei Verstößen, die Schaffung eigenständiger Verantwortungsbereiche (z.B. “Compliance-Beauftragter”), die Entwicklung von Kontrollverfahren usw. Wir unterstützen Sie mit der Vorbereitung und Durchführung entsprechender Maßnahmen zur Vorbeugung von Rechtsverstößen. Dabei legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Vermeidung persönlicher Haftungsgefahren für die Unternehmensleitung. Wir bieten Seminare, Vorträge und Inhouse-Schulungen zur Reduzierung der strafrechtlichen Risiken an.

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